IT-Recht

Als Fachanwalt für IT-Recht stehe ich Ihnen in allen Bereichen des IT-Rechts zur Seite.

Gerade die
Vertragsgestaltung bei der Erstellung und der Beschaffung von Software bereitet oft Schwierigkeiten. Die Frage der Gewährleistung für die Software spielt hier eine große Rolle. Wichtig ist aber auch, dass im Rahmen von Softwareerstellungsverträgen ein ordnungsgemäßes Lastenheft und Pflichtenheft vorliegen. Auf eine ordnungsgemäße und erfahrene Projektleitung muss besonders Wert gelegt werden.

Für Onlineauftritte wie z.B. Webshops sind ordnungsgemäße
Allgemeine Geschäftsbedingungen unerlässlich. Auch sind hier die Informationspflichten des Unternehmers im elektronischen Fernabsatzgeschäft zu beachten, wie insbesondere die Pflicht zur Widerrufsbelehrung der Verbraucher. Die Überprüfung, Erstellung oder Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die stetige Information über Rechtsänderungen durch einen auf dem Gebiet des IT-Recht spezialisierten Fachanwaltes ist daher unerlässlich, da bundesweit Wettbewerber scheinbar nur darauf warten, ihren Konkurrenten durch Aussprache einer kostenintensiven Abmahnung zu schädigen.

Daneben weist das IT-Recht viele Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten auf. So ist auch das Urheber- und Markenrecht ein wichtiger Aspekt, denn gerade die Fälle des
Filesharings (z.B. Videos, Musik, Programme) in sogenannten Peer-To-Peer-Netzwerken (P2P-Netzwerke) sorgen für viel Verunsicherung. Aber auch Urheberrechtsverletzungen durch Kopieren von Bildern auf eigenen Homepages oder in den Angebotstext von Online-Auktionen bieten Anlass, kostenpflichtige Abmahnungen auszusprechen.

Ebenso bergen Onlineauftritte von Unternehmern die Gefahr von
wettbewerbswidrigem Verhalten, wenn z.B. die Werbung für eigene Produkte oder für das Unternehmen etwas über das Ziel hinausschießt. Letztendlich können diese Webseiten überall aufgerufen und daher Wettbewerbern oder aber auch Verbraucherschutzverbänden Anlass zur Abmahnung bieten.

Auch
strafrechtliche Aspekte wie z.B. der Computerbetrug, das Ausspähen oder die Manipulation von Daten umfasst die Tätigkeit des Fachanwalts für IT-Recht.

Sofern Sie Beratungsbedarf im IT-Recht besitzen, zögern Sie daher nicht, mit mir in Kontakt zu treten.

Rechtzeitig informieren, sichert den Erfolg!