Verkehrsrecht


Nach einem
Verkehrsunfall ist es Aufgabe des Geschädigten, seine Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei der Haftpflichtversicherung des anderen Unfallbeteiligten anzumelden. Viele Geschädigte wissen nicht, welche Schadensersatzansprüche sie neben dem Anspruch auf Ersatz des reinen „Blechschaden“ besitzen. So tritt neben dem reinen Blechschaden auch eine Wertminderung des Fahrzeuges ein, da es sich nunmehr um ein Unfallfahrzeug handelt.

Um den Reparaturschaden, die Wertminderung und den Restwert des verunfallten Fahrzeuges objektiv feststellen zu lassen, ist es in den meisten Fällen notwendig, einen
unabhängigen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenshöhe zu beauftragen.

Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher, steht Ihnen ein
Mietwagen zu. Sofern Sie keinen Mietwagen beanspruchen, steht Ihnen oftmals eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Auch während der Dauer der Reparatur können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen.

Sofern Sie sich bei dem Verkehrsunfall verletzt haben, steht Ihnen ein angemessenes
Schmerzensgeld zu, über deren Höhe oftmals gestritten wird. Neben diesem Schmerzensgeld kann ein Anspruch auf Kompensation des fiktiven Haushaltsführungsschadens zustehen. Wenn nämlich eine Person aufgrund der erlittenen Verletzungen bei der Haushaltsführung ausfällt bzw. aufgrund der Schmerzen einzelne Tätigkeiten länger andauern, ist auch dies ein ausgleichungspflichtiger Schaden, der oftmals im Rahmen einer Regulierung des Unfallschadens durch die Versicherung oder einem Autohaus vergessen wird.

Es ist daher ratsam, bei einem Verkehrsunfall einen Anwalt aufzusuchen, der Ihre Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung durchsetzt.

Aber auch wenn Sie eine
Teilschuld bzw. Mitschuld am Unfall trifft, ist es ratsam, anwaltlichen Rat einzuholen, bevor Sie eine Schuld oder Mitschuld am Unfall einräumen. Denn häufig ist nicht immer ein Verkehrsteilnehmer allein am Unfall schuld – oftmals trifft den anderen Teilnehmer auch eine Mitschuld, weil dieser ggf. zu schnell gefahren war oder dieser (auch) Verkehrsregeln verletzt hat. In solchen Fällen wird eine Quote gebildet, so dass jeder einen Teil seines Schadens ersetzt bekommt. Hier eine gerechte Quote zu ermitteln und für Sie gegen die Versicherungen durchzusetzen, ist die Aufgabe Ihres Anwaltes. Daneben ist es oftmals zur Reduzierung des eigenen Schadens ratsam, die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. In solchen Fällen kann dann ggf. der Höherstufungsschaden durch den Verlust des Schadensfreiheitsrabatts gegenüber der Haftpflichtversicherung des anderen Unfallbeteiligten geltend gemacht werden.

Bitte nehmen Sie daher
unmittelbar nach einem Unfall mit mir Kontakt auf. Räumen Sie keine Schuld oder Mitschuld an dem Unfall vor Ort oder gegenüber der Haftpflichtversicherung ein, ohne vorher anwaltlichen Rat eingeholt zu haben. Fragen Sie Zeugen nach ihren Kontaktdaten, da deren Aussage oftmals benötigt wird.

Auch beim
Autokauf ist die Gefahr einer rechtlichen Auseinandersetzung groß. So kann sich der als unfallfrei verkaufte Gebrauchtwagen schnell als Unfallfahrzeug entpuppen. Die sogenannten Montagsautos bereiten ebenfalls Probleme, die weder der Käufer gerne behalten noch der Verkäufer wieder zurück nehmen möchten.

Daneben umfasst das Verkehrsrecht auch das
Ordnungswidrigkeitenrecht bzw. Bußgeldverfahren. Eine Verteidigung ist erforderlich bei Rotlichtverstößen, Abstandsunterschreitungen und Geschwindigkeitsüberschreitungen, insbesondere dann, wenn ein Fahrverbot droht. Gravierender stellen sich die Folgen in Verkehrsstrafverfahren dar, bei denen oftmals der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrzeit drohen. Gerade bei Vergehen wie Trunkenheit im Verkehr oder die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss ist eine anwaltliche Verteidigung notwendig.

Zögern Sie daher nicht, unmittelbar mit mir Kontakt aufzunehmen, damit eine effiziente und effektive Verteidigungsstrategie erarbeitet werden kann.

Rechtzeitig informieren, verbessert die Chancen!